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Rahmenbedingungen
Kosten

Einzeltherapie (50 Min):  € 110

Paar-/Familientherapie (90 Min):  € 200

Bei entsprechender Indikation (Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10) kann für die psychotherapeutische Behandlung ein Kostenzuschuss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit eines individuellen Sozialtarifs.

 

Erstgespräch

 

Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient dem persönlichen Kennenlernen zwischen KlientIn und Therapeutin sowie der ersten Abklärung der Problemsituation. KlientInnen erhalten nun die Möglichkeit der ersten Schilderung von Lebenslage, Problematik und ihren Erwartungen an eine Therapie, außerdem werden Rahmenbedingungen geklärt und die Frage der weitere Zusammenarbeit besprochen.

Verlauf, Dauer und Frequenz

Eine Psychotherapie verläuft immer individuell, so kann auch keine allumfassende Regelung in Bezug auf Frequenz oder Methodik aufgestellt werden. Auch die Gesamtdauer richtet sich nach der individuellen Problemstellung und den Ressourcen der KlientInnen sowie verschiedenen Faktoren der gemeinsamen Arbeit. Häufig werden Therapieeinheiten in einer ein- bis zweiwöchentlichen Frequenz wahrgenommen, aber auch längere Abstände zwischen den Sitzungen sind verbreitet. Erste Erfolge können bereits nach einigen Stunden möglich sein, eine Erfolgsgarantie kann dabei aber nie gegeben werden. Auch Phasen von Rückschlägen und Skepsis können auftreten und sollten unbedingt thematisiert werden. 

Abschluss der Therapie

 

Ein gemeinsamer Abschluss der Therapie passiert idealerweise dann, wenn das gewünschte Therapieziel erreicht wurde. Doch auch ein früherer Abbruch der gemeinsamen Arbeit ist jederzeit möglich, wenn die vorliegende Konstellation nicht (mehr) nötig bzw. sinnvoll erscheint oder keine Aussicht auf Erreichung des Ziels besteht.  

Terminvereinbarung und Absageregelung

 

Sie können sich für eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail an mich wenden.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte bis spätestens 24 Stunden davor (per Anruf, SMS oder E-Mail) ab, da der Therapieplatz für Sie freigehalten wird, und Ihnen anderenfalls das Honorar für die versäumte Einheit verrechnet werden muss.

Schweigepflicht

PsychotherapeutInnen sind aufgrund des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle Inhalte einer Therapie verpflichtet. Die Verschwiegenheit stellt eine Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen TherapeutIn und KlientIn dar.

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